Genehmigung durch Regierungsrat
Der Name ist beeindruckend: «Areal Lehenmatt Süd: Zonenänderung, Festsetzung eines Bebauungsplans, Änderung der Lärmempfindlichkeitsstufen, Änderung des Wohnanteils sowie Änderung von Strassenlinien im Bereich Lehenmattstrasse, Stadionstrasse, Birsstrasse und Muttenzerweg (Areal Lehenmatt Süd)». So heisst der Ratschlag, den der Regierungsrat im Dezember 2025 an den Grossen Rat überwiesen hat. Zuvor hatte im August/September 2025 die öffentliche Auflage stattgefunden, bei der erfreulicherweise keine Einsprachen eingegangen sind.
Wann der Regierungsrat das Geschäft auf seine Traktandenliste nehmen kann, ist noch offen. Die Grundeigentümerschaft hofft jedoch im Verlauf des Jahres 2026 auf einen positiven Entscheid.
Als nächste Schritte stehen nach der Genehmigung zwei Aufgaben an: Die Evaluierung möglicher Trägerschaftsmodelle und die Konkretisierung der Planung im Rahmen von «qualitätssichernden Verfahren», also beispielsweise Architekturwettbewerben oder Studienaufträgen.