

Im Jahr 2023 wurde in Abstimmung mit der Bevölkerung und den kantonalen Fachstellen ein Richtprojekt erarbeitet, das aufzeigt, wie das Areal sich entwickeln soll. Dieses Richtprojekt wurde vom Kanton nun in einen Bebauungsplan umgesetzt.
Festgelegt wird mit dem Bebauungsplan für das Gesamtareal unter anderem eine gemischte Nutzung mit Gewerbe und Wohnen – letzteres mit einem Anteil von 30 Prozent preisgünstigem Wohnen. Zwei der bestehenden Industriebauten werden umgenutzt, nicht nur als Träger der Quartieridentität, sondern auch, weil ihr Erhalt nachhaltig ist und zu einer guten CO2-Bilanz beiträgt.
Ein l-förmiger Gewerbe-Neubau soll das Areal in Zukunft vom Lärm der Bahnlinie und der Autobahn A2 abschirmen, die Wohn-Neubauten liegen geschützt im ruhigeren Bereich dahinter. Vielfältige Freiräume bilden die grüne Lunge des Areals. Vorgegeben ist ein Freiflächenanteil von 50 Prozent, wovon mindestens 75 Prozent nicht unterbaut werden dürfen. Wo heute Grau vorherrscht, werden daher in Zukunft zahlreiche Bäume wachsen. Mit der Begrünung geht auch eine Steigerung der Biodiversität einher. Vorgesehen ist zudem eine Planung unter Berücksichtigung von Schwammstadt-Prinzipien, was sich nicht nur positiv auf das Siedlungsklima auswirkt, sondern auch der Wasserversorgung der Pflanzen dient und bei starkem Regen hilft, Überflutungen zu verhindern.
Langfristig erhalten will die Grundeigentümerin Creafonds AG die auf dem Areal eingemieteten Zwischennutzungen. Diese Kultur- und Kleinbetriebe beleben das Quartier und tragen bereits heute wesentlich zu seiner Aufenthaltsqualität und Identität bei. Wert gelegt wurde zudem auf die Arealöffnung und verbesserte Zugänglichkeit: Das 2.3 Hektaren grosse, ehemals geschlossene Geviert öffnet sich künftig insbesondere zum Ufer der Birs und schafft als lebendiger, öffentlich zugänglicher Stadtbaustein Mehrwerte für das ganze Lehenmattquartier.
Nach Abschluss der öffentlichen Auflage wird der Bebauungsplan zunächst dem Regierungsrat und dann dem Grossen Rat zum Beschluss vorgelegt. Mit der Rechtskräftigkeit des Beschlusses ist der Weg für die konkrete Planung frei. Vorgesehen sind hierfür Projektwettbewerbe oder andere Konkurrenzverfahren, um auch in der baulichen Umsetzung eine hohe Qualität sicherzustellen.
Alle Dokumente und Informationen zur öffentlichen Auflage finden Sie vom 13.8.2025 bis 12.9.2025 auf der Website des Kantons.